Neue Informationen beschäftigen Politiker und Bürger
Landkreis Landshut, 16.01.2009: Die Debatte um ein drittes Gymnasium im Landkreis scheidet die Geister. Während die Landkreisspitze (Landrat Eppeneder und seine vier Stellvertreter) bei einem Pressegespräch am Mittwoch ihre ablehnende Haltung unterstrichen haben, sind die beiden Landtagsabgeordneten Gertraud Goderbauer und Hubert Aiwanger vehement dafür.
Gertraud Goderbauer macht sich seit langem für ein weiteres Gymnasium stark. Seit zweieinhalb Jahren beschäftigt sie sich mit dem Thema und ist nach eigener Überzeugung zu dem Schluss gekommen: Wir brauchen ein neues Gymnsaium". Mit dieser Aussage ist sie vergangenes Jahr auch in den Wahlkampf gegangen und seitdem hat sich für Goderbauer nichts geändert.
Wie sich Meinungen doch ändern können: Am 31. März 2008 hatte zunächst der Kreisausschuss mit 13:0-Stimmen den Antrag auf Errichtung eines landkreiseigenen Gymnasiums befürwortet, ebenso eindeutig war das Votum in der nachfolgenden Kreistagssitzung, als die Abstimmung 52:0 lautete.
Die Übertrittsquote auf die Gymnasien spricht nach Meinung Goderbauers ebenfalls eine deutliche Sprache: In der Stadt Landshut liegt sie nach ihren Recherchen bei 44 Prozent, im Landkreis bei 28 und bayernweit bei 35 Prozent.
Der Brief aus dem Kultusministerium (liegt der Redaktion vor) vom 17. Dezember hätte eigentlich die Befürworter eines dritten Gymnasiums positiv stimmen lassen. Darin heißt es unter anderem: "Die angespannte gymnasiale Situation in Landshut kann nicht durch eine Optimierung der bestehenden Strukturen, sondern nur duch eine gymnasiale Neugründung verbessert werden".
Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Überlegungen des Maristen-Gymnasiums und des Gymnasiums der Schulstiftung Seligenthal. Aufgrund der vorliegenden Informationen könne dabei nicht von einer nachhaltigen entlastungswirkung im Raum Landshut ausgegangen werden.
Zu beachten ist in diesem Fall auch, dass seitens der staatlichen Stellen eine Schülerzuweisung an private Gymnasien nicht möglich ist. Selbst wenn ein privater Träger Kapazitäten erweitern oder zusätzliche Angebote unterbreiten würde, bleibe die Verpflichtung von Staat und Gemeinden unberührt, die schulische Verordnung sicherzustellen.
Quelle : Gabi Lössl - Moosburger Zeitung







