Bundestagsbeschluß · Kinderrechte werden nicht im Grundgesetzt verankert

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Bundestagsbeschluß · Kinderrechte werden nicht im Grundgesetzt verankert
Kinderechte sollen aber verstärkt werden. Deswegen hat der Bundestag ein 37-Punkte-Programm für verbesserten Kinderschutz beschlossen. Vorsorgeuntersuchungen werden danach Pflicht.

Die Unionsfraktion hat den Vorstoß des SPD-Vorsitzenden Kurt Beck zurückgewiesen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Im Familienausschuss des Bundestags stimmten die Vertreter von CDU und CSU gegen eine entsprechende Änderung der Verfassung. Der Ausschuss empfahl dem Plenum stattdessen die Annahme einer Koalitionsvorlage zum Ausbau der Kinderrechte ohne Grundgesetzänderung. Das 37-Punkte-Programm für verbesserten Kinderschutz sieht unter anderem verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder vor.

Vorschlag zur Grundgesetzänderung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützte gestern die Pläne Becks, warnte aber gleichzeitig vor zu hohen Erwartungen an eine solche Verfassungsänderung. „Sie hat für mich einen flankierenden Stellenwert“, sagte Zypries, konkrete gesetzliche Regeln müssten Vorrang haben. Trotz aller berechtigten „verfassungsrechtlichen Vorbehalte“ hinsichtlich einer zunehmenden Überfrachtung des Grundgesetzes könne von einer solchen Ergänzung aber ein positives Signal in die Gesellschaft ausgehen, sagte Zypries.
Die Justizministerin schlug vor, einen neuen Absatz in Artikel sechs des Grundgesetzes aufzunehmen, der sich mit den Themen Ehe und Familie befasst. „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung“, soll es darin heißen. Und weiter: „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“


Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast rief Bundeskanzlerin Merkel dazu auf, für eine Aufhebung der Ablehnung in der Unionsfraktion zu sorgen. Künast nannte es verantwortungslos, sich der „systematischen Stärkung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu verweigern“. Ähnlich äußerte sich die Linke. Die FDP dagegen scheint bei dem Thema ebenso gespalten wie die Koalition. Während in dem Kinderschutzantrag der Liberalen das Wort Grundgesetz nicht vorkommt, vertreten Teile der Fraktion die Auffassung, dass Kinderrechte sehr wohl mit Verfassungsrang ausgestattet werden müssten. Für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig.

Quelle: Welt-Online
Edited by JR on 14.12.2007 - 10:02