Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Normenkontrollklage von Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz erklären Rosi Steinberger und Josef Rosner, Vorsitzende der Grünen in Niederbayern:
Heute ist ein guter Tag für Verbraucher, Landwirte und Imker. Denn das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Agro-Gentechnik eine Risikotechnologie ist. Der Gesetzgeber hat seinen Bürgern gegenüber eine Sorgfaltspflicht, und deshalb ist er nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, Regelungen zu erlassen, die gentechnikfrei produzierende Landwirte und Lebensmittelproduzenten und damit auch uns Verbraucher schützen.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht den Angriff der Gentechnikindustrie auf das Gentechnikgesetz abgewehrt, zum Wohle der Bauern und Verbrauchern, die keine gentechnisch erzeugten Produkte wollen.
Gerade im klein strukturierten Bayern wäre eine Aufweichung des Gentechnikgesetzes katastrophal. Biobetriebe wären zur Aufgabe gezwungen, ein gentechnikfreies Bayern nicht mehr möglich.
Die Bauern brauchen die Gentechnik nicht. Sie begeben sich mit dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in die Hände von Saatgutriesen wie Monsanto. Dabei braucht niemand die Agro-Gentechnik. Die Stärkekartoffel Amflora hat Eigenschaften, die auch eine konventionell gezüchtete Kartoffel hat und der Maiszünsler lässt sich auch durch pflanzenbauliche Maßnahmen bekämpfen. Die Gentechnikindustrie redet den Bedarf nur herbei, um am Ende den ganz großen Profit zu machen. Dem ist heute ein Riegel vorgeschoben worden.
Die Klage von Imkern, die vor Gentechnik-Mais-Pollen geschützt werden wollen, wird am 7. Dezember in Luxemburg verhandelt - wir dürfen gespannt sein!
Rosi Steinberger, Josef Rosner
Vorsitzende der Grünen in Niederbayern