Kirchdorf a.Inn: Bürgerbegehren ist in allen Punkten rechtens - Ablehnung durch Gemeinderat war unzulässig

Bayerisches Verwaltungsgericht: Bürgerbegehren ist in allen Punkten rechtens - Ablehnung durch Gemeinderat war unzulässig


Regensburg, Kirchdorf a.Inn, 22.1.2008: (HF) Es ist vorbei, das Auftreten des Kirchdorfer 1. Bürgermeister Jochen Wagner (FW), der Kämmerin und Geschäftsführerin der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH Sabine Pfanzelt und ihres Anwalts Rüdiger Franke vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg.

Bereits nach zehn Minuten hatten die fünf Richter, drei Hauptberufliche und zwei Ehrenamtliche, deutlich gemacht, dass nach ihrer Auffassung die Kläger, die Vertreter des Bürgerbegehrens Peter Hitzenauer und Hans Feirer, die mit ihrer Anwältin Frau Susanna Tausendfreund (Landtagsabgeordnete B90/Die Grünen) anwesend waren, im Recht sind.

Dies hielt die Erstgenannten aber nicht davon ab die Verhandlung auf zweieinhalb Stunden hinzuziehen.

Rechtsanwalt Franke zerpflückte jedes Wort des Bürgerbegehrens, um es zu Gunsten der Beklagten auszulegen. Das Gericht vertrat aber die Ansicht, dass man von einem normaler Bürger zur Erstellung eines Bürgerbegehrens keine juristische und sprachwissenschaftliche Ausbildung verlangen könne.

Bürgermeister Wagner und Kämmerin Pfanzelt hatten Schwierigkeiten die Fragen der Richter zum Sachverhalt zu beantworten.
Zudem lies der oberste Repräsentant von Kirchdorf a. Inn die Richter wissen, wenn sie nicht in der Lage wären anständig zu urteilen, würde ihm das auch nichts ausmachen, er würde dann eh in Berufung gehen. Der vorsitzende Richter nahm es gelassen und forderte Bürgermeister Wagner auf, als ihn dieser ständig beim Diktieren des Protokolls störte, er solle doch seine Aussagen direkt an die Protokollantin diktieren.

Rechtsanwalt Franke versuchte das Ganze noch hinzubiegen. Die Sache sei bereits gelaufen, inzwischen ist ja eine Hackschnitzelheizung errichtet worden. Die Kläger hätten keine einstweilige Anordnung beantragt, was aufschiebende Wirkung gehabt hätte.

Wie Rechtsanwältin Tausendfreund erklärte und das Gericht bestätigte, wäre die Beantragung einer einstweiligen Anordnung nur gegen die Gemeinde möglich gewesen. Da aber die Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH gegründet wurde und diese gleichzeitig den Auftrag zum Bau der Hackschnitzelheizung erhielt, gab es keine Handhabe.

Bürgermeister Wagner hat, auf Anfrage von Gemeinderat Hans Feirer, in der Gemeinderatssitzung am 19.1.2009 erklärt, dass die Kapazität der Hackschnitzelheizung zwar noch für sein Privathaus ausreicht, nicht aber für weitere Anschlüsse von Haushalten an die Nahwärmeversorgung. So sah das Gericht erst recht keinen Grund die Einbindung der Abwärme der bestehenden Biogasanlage der Bioenergie Hauswirth GmbH in das Nahwärmekonzept Kirchdorf a. Inn zu verhindern.

Die Richter erklärten das Bürgerbegehren in allen Punkten für rechtens.
Aufgrund der eindeutigen Sachlage hat das Bayerische Verwaltungsgericht keine Berufung zugelassen.

Bleibt zu hoffen, dass sich parteiübergreifend Gemeinderäte finden, die sich von weiterer „Volksverdummung“ (2. Bürgermeister Eberhard Langner, CSU, Zitat vom 17.1.2008 in der PNP) distanzieren und künftig nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Gemeinde und Ihrer Bürger handeln.

Gemeinderat Peter Hitzenauer (SPD), Kirchdorf a. Inn
Gemeinderat Hans Feirer (Grüne), Kirchdorf a. Inn


Pressemitteilungen

PNP - Leserbrief: Im alten Rom war‘s nicht anders

Zum Artikel „Gericht: Bürgerbegehren ist zulässig“ vom 28. Januar: - Zustände wie im „Alten Rom“ scheinen im Gemeinderat Kirchdorf zu herrschen. Der große Imperator Wagner windet sich wie ein Aal um seine GmbH, die nie hätte von seinen Gemeinderäten abgesegnet werden dürfen, wenn schon die Möglichkeit einer Wärmeversorgung vor Ort im Sinne einer Biogasanlage und ungenutzter Wärmeenergie vorhanden war und ist.

Welchen Vorteil haben die Gemeindevertreter für sich gesehen, als sie dem Rathauschef wie Gladiatoren blindlings gefolgt sind. Denn ohne Eigennutz ist eine Ja-Sagerei, wie sie hier erfolgt ist, nicht denkbar. Der Kern der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH ist nicht erkennbar.

Was bleibt, sind nur Spekulationen. Jedenfalls waren da noch sehr viele, wie die Unterschriftenaktion beweist, die klaren sachlichen Verstand bewiesen haben. Die nächsten Gemeinderatswahlen werden wieder kommen und dann höchste Vorsicht, wo das Kreuzchen landet!

Josef Schwarzmaier - Aicha - Wurmannsquick

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PNP-Simbach -> Gericht: Bürgerbegehren ist zulässig


Streit um Nahwärmekonzept der Gemeinde Kirchdorf geht in die nächste Runde - Warten auf schriftliches Urteil


Kirchdorf, Mittwoch, 28. Januar 2009: - Peter Hitzenauer und Hans Feirer feiern einen Sieg: Ihr angestrebtes Bürgerbegehren zum Kirchdorfer Nahwärmekonzept ist doch zulässig. Dies bestätigte ihnen das Bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg in erster und letzter Instanz.

Die beiden Gemeinderäte von SPD und Grüne lassen aber offen, wie es jetzt weitergehen soll, denn inzwischen sind vollendete Tatsachen geschaffen worden: Seit letzten Herbst ist die Hackschnitzelanlage der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH in Betrieb. Acht größere Gebäude und das Wohnhaus von Bürgermeister Joachim Wagner können damit beheizt werden.

Hitzenauer und Feirer hatten im Vorfeld immer wieder propagiert, es sei besser, sich an die bestehende Biogasanlage der Brüder Hauswirth zu hängen. Als sie dafür im Gemeinderat keine Mehrheit fanden, sollten die Bürger über das »bessere« Nahwärmekonzept abstimmen. Die nötigen Unterschriften für das Bürgerbegehren bekam man problemlos zusammen, doch zur Abstimmung sollte es nicht kommen.

Gemeindetag war anderer Ansicht


Es ging dem Bürgermeister um die Frage, ob die Fragestellung des Begehrens legitim ist. Er schaltete den bayerischen Gemeindetag ein, welcher den Text juristisch prüfen ließ. Ergebnis: Die Begründungen zum Bürgerbegehren (mit 484 gültigen Unterschriften) seien »nicht zutreffend«. Dem schloss sich der Gemeinderat an und lehnte das Begehren mehrheitlich ab.
Damit wollten sich Feirer und Hitzenauer nicht abfinden. Sie räumten dem Gremium eine zweite Chance ein, zuzustimmen, andernfalls werde Klage eingereicht. Man habe das Begehren gemäß Bayerischer Gemeindeordnung, Artikel 18 a, durchgeführt. Somit seien die formalen Bedingungen erfüllt. Der Gemeinderat aber ließ sich nicht umstimmen und die Kläger machten ihre Drohung wahr.

Wie lange sich so ein Rechtsstreit hinzieht, hat man nun gesehen. Die öffentliche Verhandlung dauerte dann nur noch zweieinhalb Stunden. Auf Seite der Beklagten waren Bürgermeister Wagner (FW), die Kämmerin und Geschäftsführerin der Zukunftsenergie Kirchdorf, Sabine Pfanzelt, sowie Anwalt Rüdiger Franke. Die Klägerseite wurde vertreten von Hitzenauer, Feirer und Anwältin Susanna Tausendfreund (Landtagsabgeordnete B90/Die Grünen).

Laut Feirer hätten die fünf Richter schon nach zehn Minuten deutlich gemacht, dass die Kläger im Recht sind. Was folgte, sei eine regelrechte Wortklauberei gewesen. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens wurde bis ins Kleinste seziert. Letztendlich hätte die 3. Kammer des Gerichts das Bürgerbegehren in allen Punkten für rechtens erklärt, teilt Hitzenauer in einer Presseerklärung mit. Auf Grund der »eindeutigen Sachlage« sei auch keine Berufung zugelassen worden.
Doch warum hatten die siegessicheren Kläger im Vorfeld keine einstweilige Anordnung gegen den Bau der Hackschnitzelanlage beantragt? »Wie das Gericht bestätigte, wäre dies nur gegen die Gemeinde möglich gewesen. Da aber die Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH gegründet wurde und diese gleichzeitig den Auftrag zum Bau der Hackschnitzelheizung erhielt, gab es keine Handhabe«, erklären die beiden Kläger.

Juristisch gesehen könnte immer noch über das Nahwärmekonzept abgestimmt werden, zumal die Hackschnitzelanlage ja bereits ausgelastet ist. Somit wäre die Abwärme der Biogasanlage wieder relevant.

Bürgermeister Wagner, zum Urteil befragt, sieht die Sache etwas differenzierter. Die Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens habe das Gericht bei einer »großzügigen Auslegung« als noch zulässig erachtet. Es habe ferner festgestellt, dass die Biogasanlage auch kombiniert mit anderen Varianten (hier Hackschnitzel) ins Nahwärmekonzept eingebunden werden kann.

Urteil ist »kaum vertretbar«


Mit Vehemenz hätte man sich während der Verhandlung gegen die teilweise »unverständlichen Interpretationsversuche« gewandt, erinnert sich Wagner. Jede noch so schlüssige Kritik sei unter dem Blickwinkel einer möglichst großzügigen Betrachtungsweise verworfen worden. Das Urteil kam für den Rathauschef schließlich nicht unerwartet, doch: »Vom Ergebnis her ist es kaum vertretbar. «

Nun wird es noch ein paar Wochen dauern, bis Urteil und Begründung schriftlich vorliegen. Erst dann kann das Thema im Gemeinderat behandelt werden. Und erst dann gibt es laut Wagner Aufschluss darüber, »über welches Nahwärmekonzept im Rahmen des Bürgerentscheids überhaupt entschieden werden soll«.

Übrigens: Auch wenn eine Berufung ausgeschlossen wurde, könnte die Gemeinde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Dann geht die Wortklauberei weiter.

Quelle: Franz Gilg - PNP (Simbach)


Wochenblatt-Rottal-Inn -> Gericht: Bürgerbegehren in Kirchdorf war rechtens!


Nahwärmekonzept: Jetzt ist der Gemeinderat wieder am Zug


Peter Hitzenauer und Johann Feirer siegten vor dem Verwaltungsgericht. Die Dauerfehde mit Bürgermeister Joachim Wagner aber dürfte weiter gehen.
Kirchdorf, 28.1.2009: - Mit der Übergabe von 503 Unterschriften im Rathaus hatten SPD-Gemeinderat Peter Hitzenauer und Johann Feirer von den Grünen Anfang Januar 2008 gehofft, einen weiteren Schritt in Richtung eines möglichen Bürgerentscheids zum Nahwärmekonzept in Kirchdorf am Inn getan zu haben Doch das Bürgerbegehren wurde seitens der Gemeinde als nicht zulässig abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied jedoch jetzt: Das Bürgerbegehren war doch rechtens! Rückblick: Ende 2007 hatten sich die beiden Gemeinderäte Peter Hitzenauer und Johann Feier dafür eingesetzt, dass beim geplanten Nahwärmekonzept für Kirchdorf am Inn auch ein Angebot eines örtlichen Biogas-Anbieters berücksichtigt werden sollte, statt nur die Variante einer Hackschnitzelheizkraftanlage ins Kalkül zu ziehen. Bis 7. Januar wurde dem Biogas-Betreiber von Bürgermeister Joachim Wagner eine Frist gesetzt, um ein Angebot vorzulegen. Doch der war in der Kürze der Zeit nicht in der Lage, ein Konzept einzureichen.

Hitzenauer und Feirer starteten daher ein Bürgerbegehren, brachten sogar rund 100 Stimmen mehr als benötigt zusammen und hofften, dass man damit wenigstens eine aufschiebende Wirkung für jedweden Gemeinderatsbeschluss zum Thema Nahwärmekonzept erreicht. Doch die Zeit lief den Beiden davon, in der Zwischenzeit wurde eine GmbH gegründet, die das Hackschnitzelheizkraftwerk betreibt, seit Herbst 2008 ist das Kraftwerk schon in Betrieb. Das Verwaltungsgericht hatte aber erst jetzt über die Klage von Feirer und Hitzenauer zu befinden, ob das damalige Bürgerbegehren doch rechtens war.

Bis es zum Urteil kam, gab es im Gerichtssaal in Regensburg aber noch einen Schlagabtausch zwischen den Kirchdorfer Kontrahenten: „Bereits nach zehn Minuten hatten die fünf Richter deutlich gemacht, dass nach ihrer Auffassung die Kläger im Recht sind. Dies hielt Bürgermeister Wagner aber nicht davon ab, die Verhandlung auf zweieinhalb Stunden hinzuziehen“, mokiert sich Feirer.
Letztlich entschied das Verwaltungsgericht: Der Bescheid vom 29. Januar, wonach das Bürgerbegehren nicht zulässig sei, ist von der Gemeinde Kirchdorf wieder aufzuheben..

,Das ist eine Genugtuung für uns. Es war also doch nicht so falsch, was wir gemacht haben“, freute sich Peter Hitzenauer über den Ausgang der Klage. Skeptischer zeigt sich sein Kollege Johann Feirer: „Es ist abzuwarten, wie der Bürgermeister das Ganze jetzt im Gemeinderat handhabt.“ Wie es jetzt weiter gehen soll, wissen Hitzenauer und Feirer allerdings noch nicht genau. „Das muss jetzt im Gemeinderat besprochen werden“, so Hitzenauer. Für Bürgermeister Joachim Wagner ist das Urteil jedoch „vom Ergebnis her kaum vertretbar“.

Wenn das Urteil vorliege, so Wagner, „kann im Gemeinderat auch darüber befunden werden, ob gegen das Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden soll“.

Quelle: Holger Becker - Wochenblatt Rottal-Inn

Kommentar Holger Becker Rottal-Inn -> Geht Streit weiter?


Das Verwaltungsgericht hat nun also entschieden: Das Bürgerbegehren in Sachen Nahwärmeversorgung von Kirchdorf am Inn war in dieser Form rechtlich in Ordnung. Doch welche Auswirkungen hat dieses Urteil denn jetzt überhaupt?

Die Übergabe der rund 500 Bürger-Unterschriften erfolgte im Januar 2008, die Anklage schon gebaut. Das Kraftwerk (zur Inbetriebnahme kam sogar Landwirtschaftsminister Josef Brunner) versorgt bereits die Liegenschaften der Gemeinde, eine von der Gemeinde gegründete GmbH betreibt die Anlage. Dies alles wieder rückgängig zu machen, ist wohl unmöglich. Gab es vor dem Verwaltungsgericht also nur einen .,Streit um des Kaisers Bart"? Zumindest symbolisch dürfen sich Hans Feirer und Peter Hitzenauer als Sieger fühlen.
Und sie haben die Tür für die Biogas-Variante als zusätzliche Energieversorgung wieder eine Spalt geöffnet. Ob die Tür weiter aufgeht oder wieder zufliegt, müssen die nächsten Wochen und Monate zeigen. Da ist weiterer Streit mit dem Bürgermeister vorprogrammiert. Gut möglich, dass nicht nur der Gemeinderat da ein Wort mitspricht, sondern auch die Juristen weiter involviert sind.