Bisherige Richtlinien werden fortgeführt
Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm (Themenseite beim BAFA) gelten die bestehenden Fördersätze für alle Technologien unverändert fort, um weitere Kontinuität in den Markt zu bringen. Dies hat jetzt das Bundesumweltministerium (BMU) bekannt gegeben. Für künftige Neubauten wird die Förderhöhe im Vergleich zum Altbau allerdings gesenkt. Neubauten müssen nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz ab 1. Januar 2009 eine Nutzungspflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen. Deshalb, so das BMU, werden für Neubauten die bestehenden Basisfördersätze um 25% reduziert. Allerdings kann die Bonusförderung im Neubau in voller Höhe erfolgen.
400 Millionen Euro im Fördertopf
Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden Jahr 400 Mio. Euro zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zur Verfügung. Die unveränderte Fortführung des MAP soll „Kontinuität in den Markt bringen“. Wie das Geld bei gleichen Fördersätzen ausgereicht werden soll, bleibt aber noch unklar. Schon 2008 wurden nicht alle verfügbaren Mittel abgerufen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ist dennoch zuversichtlich: „Wir haben mit Fördermitteln in Höhe von 236 Mio. Euro 2008 insgesamt über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausgelöst. Damit haben wir für ein Investitionsvolumen von 1,6 Mrd. Euro gesorgt. Im laufenden Jahr wird diese auch konjunkturpolitisch bedeutsame Summe weiter steigen.“
Quelle: GLR Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - Aktuelle Information
Berlin, 22.12.2008 Die Förderrichtlinie für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Sie wird voraussichtlich im Januar 2009 veröffentlicht. Damit gelten die Förderrichtlinien vom 05.12.2007 so lange fort bis die neue Richtlinie in Kraft tritt. Es ist mit Änderungen zu rechnen.Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Richtlinien des Jahres 2008 und sind noch nicht an die Richtlinien des Jahres 2009 angepasst.
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m²> Bruttokollektorfläche,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
- effizienten Wärmepumpen,
- besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
- Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- besonders effiziente Wärmepumpen.
Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.