PNP-Bayernteil vom 13.Februar 2009„Endlich und leider wurde nun durch Studien nachgewiesen, dass Tabak-Qualm in Wohnungen Kinder sehr hoch belastet und gefährdet. Jedoch noch viel schlimmer ist das Rauchen in - im Vergleich zu Wohnungen - viel kleineren Autos. Kinder und vor allem Kleinkinder, auf der Rückbank nahezu bewegungslos in ihren Sitzen eingeschnallt, können sich, anders als in Wohnungen, dem Qualm überhaupt nicht entziehen. Die Auto-Lüftung in den Wintermonaten ist dann, das kommt erschwerend hinzu, auf Umluft programmiert und die einzige Frischluft erhalten die Kinder erst dann, wenn das Seitenfenster kurz geöffnet wird, um die Zigarettenkippe unerlaubterweise aus dem Fenster zu werfen. Das Rauchen im Auto muss verboten werden, sobald sich Kinder im Fahrzeug befinden, zum Schutz der Kinder!“
Leserbrief - Josef Rosner - OsterhofenKasse: Qualm in der Wohnung macht Kinder krank
ARTIKEL vom 11.02.2009 - München: Bei Kindern rauchender Eltern steigt die Nikotin-Belastung im Körper nach jüngsten Untersuchungen drastisch an. Rauche ein Elternteil in der Wohnung, wachse der Nikotingehalt im Urin der Kinder um rund 50 Prozent, berichtete die Techniker Krankenkasse (TK) gestern in München. Qualmen beide, erhöhe er sich sogar um das Dreifache, erläuterte sie unter Berufung auf Daten des Umweltbundesamtes aus einer Untersuchung von mehr als 1700 Kindern zwischen drei und 14 Jahren.
Die TK verweist auch auf Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, nach denen Rauch auch durch geschlossene Türen in angrenzende Räume vordringen kann.
Etwa jeder vierte Erwachsene in Bayern rauche. „Selbst wenn er das in separaten Räumen der Wohnung macht, gefährdet er die Gesundheit der anwesenden Kinder“, erklärte die Präventionsexpertin der Kasse, Sabine Wagner-Rauh. Wenn ab 1. August in Nebenzimmern der Gaststätten wieder geraucht werden dürfe, belaste das die Gesundheit der Kinder, die sich dort zum Essen aufhalten. „Deshalb sollte die bayerische Staatsregierung die geplante Aufweichung des Nichtraucherschutzes nochmals überdenken.“
Das Kabinett hatte im Januar beschlossen, dass vom 1. August an in kleinen Einraum-Wirtshäusern und Nebenräumen von Gaststätten wieder geraucht werden darf. Ärzte haben gegen die Lockerung protestiert.
Quelle: PNP - Bayernteil - lby