bei den meisten landwirtschaftlichen Biogasanlagen wird die thermische Energie ausser für Prozeßwärme ungenutzt über Tischkühler in die Umwelt verpufft. 2 Cent pro kW werden normalerweise bezahlt, wenn die Wärme abgenommen wird. Mit diesem Preis kann kein Landwirt überzeugt werden, langfristig Energie zu liefern bzw. Lieferverträge einzugehen.
Zur Info: mit einem Liter Heizöl · zum Preis von derzeit 67 Cent · können 10 kW erzeugt werden. Andersherum gerechnet hat ein kW einen Wert von 6,7 Cent. Berücksichtigt man noch den CO2-Ausstoß beim Verbrennen des Heizöls, ist die Verwendung der Thermischen Energie bezüglich der Umweltbilanz fast ein Muss.
Biogasanlagen haben einen Wirkungsgrad von 40% elektrisch und 60 % thermisch. Anlagen mittlerer Größe erzeugen in durchschnittlich 7.200 Stunden/Jahr in etwa 2.000.000 kW Strom. Damit fallen bei der Produktion automatisch 3.000.000 kW Wärme an, hauptsächlich aus der Kühlung der Motoren. Zieht man die Prozesswärme ab, benötigt für die Erwärmung der Biomasse beim Gärprozess und die Beheizung der Rohrleitungen, verbleiben 2.500.000 kW. Diese Energie entspricht - bei einem Verhältnis von 1:10 - einer Menge von 250.000 Litern Heizöl.
Die An- bzw. Einbindung bei der Planung von Nahversorgungskonzepten ist daher ein absolutes Muss bei entsprechender Vergütung.