Kirchdorf/Inn: Bürgerbegehren Nahwärme: Zustimmung oder Klage

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Kirchdorf/Inn: Bürgerbegehren Nahwärme: Zustimmung oder Klage

Initiatoren sehen die formalen Voraussetzungen erfüllt


Kirchdorf, 25.01.2008: PNP-frä Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens in Sachen Nahwärmekonzept der Gemeinde wollen sich die Initiatoren nicht abfinden. Der Gemeinderat bekommt nun eine zweite Chance, zuzustimmen, andernfalls wird Klage eingereicht.

Dies teilte Grünen-Bürgermeisterkandidat Hans Feirer, einer der Initiatoren, in einer Presseerklärung mit. Man habe das Begehren gemäß Bayerischer Gemeindeordnung, Artikel 18 a, durchgeführt. „Um formale Fehler auszuschließen, fand eine begleitende Beratung durch Mehr Demokratie e.V. Landesverband Bayern statt.“ Selbst Bürgermeister Joachim Wagner habe in der Gemeinderatssitzung am 14. Januar festgestellt, dass die formalen Bedingungen erfüllt seien.

Nicht zulässig aber war laut Wagner die Begründung zur Fragestellung des Bürgerbegehrens, also die Erklärung, weshalb dieses Begehren nach Ansicht der Initiatoren überhaupt notwendig ist. Feirer und seine Mitstreiter haben sich inzwischen kundig gemacht: Mag die Begründung noch so zweifelhaft sein, ein Ablehnungsgrund ist dies nicht. „Für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind nur formelle Fragen ausschlaggebend. Der Beschluss des Gemeinderats ist damit rechtlich nicht korrekt.“

Laut Feirer bleibt dem Gemeindegremium nichts anderes übrig, als zuzustimmen. Sollte er dies in der kommenden Gemeinderatssitzung nicht tun, werde Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Sauer seien auch einige Unterzeichner des Bürgerbegehrens, die den Datenschutz verletzt sehen. Dies hat folgende Vorgeschichte: Nach Übergabe der Unterschriften an den Bürgermeister kamen eine Journalistin, ein Kameramann und ein Tontechniker des Bayerischen Rundfunks in die Gemeinde, um über das Bürgerbegehren zu berichten. Am Freitagabend wurde in der Abendschau der Bericht gesendet, bei dem unter anderem die Unterschriftenlisten gezeigt und durchgeblättert wurden.

Laut bayerischem Datenschutzgesetz, so Feirer, sei die Bekanntgabe und Auswertung von Daten in Unterschriftenlisten - auch auszugsweise - nur zulässig, wenn die Betroffenen darin eingewilligt haben oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

Einige der Unterzeichner hätten deshalb laut Feirer bereits beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz eine Anfrage eingereicht, ob hier ein Verstoß gegen die Bestimmungen vorliegt. „Eine Prüfung wurde von Seiten der Behörde zugesagt.“

Quelle: PNP Simbach - frä
Edited by JR on 25.01.2008 - 11:07