Urteile

Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber

Fahrtkosten brauchen Arbeitgeber normalerweise nicht erstatten, egal ob es sich um Angestellte oder Leiharbeiter handelt.

Die Klage/Berufung eines Leiharbeiters blieb vor dem LAG ohne Erfolg, weil "eine Erstattung der Fahrtkosten vertraglich nicht vereinbart" war und darüberhinaus nicht bewiesen werden konnte, dass anderen Mitarbeitern generell Fahrtkosten durch den Arbeitgeber erstattet werden.

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Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kündigung wegen sexueller Belästigung

Nach den in § 12 Abs. 3 AGG übernommenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat bei sexuellen Belästigungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses - von Extremfällen abgesehen - regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen. Sind mehrere Maßnahmen geeignet und möglich, die Benachteiligung infolge sexueller Belästigung für eine Arbeitnehmerin abzustellen, so hat der Arbeitgeber diejenige zu wählen, die den Täter am wenigsten belastet. Dies gilt umso mehr, wenn in der Dienststelle eine Dienstvereinbarung gilt, die gestufte Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers für den Fall sexueller Belästigungen vorsieht.

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